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02.09.2022, 13:39 Uhr | Stadt Lübben (Spreewald) - Bettina Möbes

FÖRDERUNG ZUR ANSIEDLUNG VON ÄRZTEN

Richtlinie für Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beschließt Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen.

Lübben (Spreewald) - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) hat am 25. August die Richtlinie der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) zur Förderung der Ansiedlung von Zahnärztinnen und -ärzten in der Stadt Lübben beschlossen. Bereits im Juni wurde auch die Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten beschlossen. 

Mit den Maßnahmen wird auf die prekäre Situation der hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in der Stadt reagiert. „Wir wollen zukünftig allen Bürger*innen eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung ermöglichen“, so Wirtschaftsförderin Mareike Bretterbauer. 

Mit der Richtlinie werden Neuansiedelungen oder Übernahmen einer bestehenden Arztpraxis finanziell gefördert, um das wirtschaftliche Risiko zu minimieren und die Ansiedlung in Lübben attraktiver zu machen. 

Unter der Voraussetzung einer Zulassung durch die KVBB bzw. die KZVLB bei einer geplanten Niederlassung/ Übernahme/ Erweiterung einer Praxis in Lübben einschließlich der Ortsteile eine finanzielle Förderung gewährt werden. Die Fördersumme ist auf 25 % der Gesamtinvestitionen bzw. maximal 50.000,- € (brutto) begrenzt und geknüpft an eine Bindungsdauer von 5 Jahren. 

Die tatsächliche Förderhöhe ist nicht konkret abschätzbar. Die Ansiedlung von Hausärzt*innen ist abhängig von den Zulassungen durch die KVBB. Ein Mittelabruf noch in diesem Jahr bedarf eines Nachtragshaushalts. Für die Folgejahre werden je 100.000,- € eingeplant. 

Die Anzahl an Zulassungen von Zahnärzt*innen wird nicht durch die KZVLB begrenzt, daher ist die Wirksamkeit der Richtlinie an den zahnärztlichen Versorgungsgrad geknüpft. Die Richtlinie tritt außer Kraft, sofern ein Versorgungsgrad von über 110 % erreicht wird. Ein Mittelabruf noch in diesem Jahr bedarf eines Nachtragshaushalts. Für die Folgejahre werden hier je 50.000,- € eingeplant.

aktualisiert von Benjamin Kaiser, 02.09.2022, 13:40 Uhr
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