Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) verdoppelt das Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landratswahl 2023.
Lübben (Spreewald) - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) hat im Juli ein höheres Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände in Ausübung des Wahlehrenamtes beschlossen. Die Erhöhung gilt für die Landratswahl im Oktober 2023 einschl. einer evtl. notwendigen Stichwahl. Das derzeit gesetzlich vorgeschriebene Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher wurde somit von 35 Euro auf 70 Euro und für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes von 25 Euro auf 50 Euro erhöht. Für die Landratswahl einschließlich eventueller Stichwahl bedeutet dies Kosten von ca. 5.200 Euro. Das erhöhte Erfrischungsgeld wird von der Stadt Lübben getragen.