Lübben (Spreewald), 04.12.2024, 07:52 Uhr | Benjamin Kaiser

Bericht aus dem Finanzausschuss der Stadt Lübben (Spreewald)
Grundsteuer ab 2025 im Fokus - Hebesatz laut Transparenzregister in Lübben bei 400 %

Im Zuge der Grundsteuerreform, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, steht die Neufestlegung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Fokus. Ab 2025 erheben Städte und Gemeinden die Grundsteuer auf Basis der von den Finanzämtern neu bewerteten Grundstücksdaten, die seit Juli 2022 bereitgestellt werden. Ziel der Reform ist es, die Steuer nach zutreffenden Wertverhältnissen festzulegen.

Das Land Brandenburg stellt den Kommunen nicht nur die benötigten Daten elektronisch zur Verfügung, sondern bietet der Öffentlichkeit auch ein Hebesatzregister an. Dieses Register enthält unverbindliche Orientierungshebesätze. Die konkrete Festlegung der Hebesätze bleibt jedoch weiterhin in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden.

Hebesatzregister – Wichtige Punkte im Überblick:

  • Die Orientierungshebesätze im Hebesatzregister sind unverbindlich.
  • Grundsteuer A: Gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
  • Grundsteuer B: Bezieht sich auf das Grundvermögen (z. B. Wohnhäuser, Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke).
  • Die endgültigen Hebesätze legt jede Stadt oder Gemeinde individuell fest.

Festlegung der Hebesätze in Lübben

Für die Stadt Lübben (Spreewald) wird vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B jeweils auf 400 %festzulegen. Dieser Wert gewährleistet eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform, sodass die Einnahmen der Stadt stabil bleiben und keine zusätzlichen Belastungen für die Bürger entstehen.

Beratung im Ausschuss

In der 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Rechnungsprüfung wurde die Bedeutung der Grundsteuerreform hervorgehoben. Neben anderen wichtigen Themen, wie der Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung, ist die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer ein zentraler Punkt für die kommende Finanzplanung der Stadt Lübben.

Die Reform hat keinen Einfluss auf die Autonomie der Kommunen bei der Hebesatzbestimmung, bietet aber eine transparentere Grundlage für die zukünftige Steuererhebung. 

Wenn die Stadt Lübben sich an dem vorgeschlagenen Hebesatz von 400 % orientiert, wird Aufkommensneutralität erreicht, mit der Folge stabiler Einnahmen. Gleichzeitig wird jedoch in Kauf genommen, dass es bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zu Verschiebungen der Steuerlast kommen kann. Dieses Spannungsverhältnis zwischen den beiden Konzepten ist eine der zentralen Herausforderungen der Grundsteuerreform.