Die Neuregelung der Grundstücksvergabe zieht sich.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger in Lübben und in den Ortsteilen!
Die Neuregelung der Grundstücksvergabe zieht sich. Im Dezember 2018 begann die Diskussion, wie die Stadtverwaltung kommunale Grundstücke zukünftig veräußern soll. Damals war schon erkennbar, dass die Stadt gut beraten ist, lenkend in die Vergabe einzugreifen, nach dem Motto "Nicht nur verwalten, sondern auch gestalten!". Aus städtebaulicher Sicht wurde die Vorlage von der Verwaltung begrüßt. Im April 2019 mündeten die Diskussionen in den Beschluss mit der Überschrift "Bauflächenaktivierung und transparente Vergabe kommunale Grundstücke", die einstimmig angenommen wurde. Im Rahmen der weiteren Diskussionen wurde auch die Vergabe kommunaler Grundstücke für den Einfamilien - und Zweifamilienhausbau thematisiert.
Fakt ist, dass eine reine Vergabe entsprechend der datierten Interessenbekundung nicht mehr den knappen Ressourcen gerecht wird. So dürfte der Erwerb eines Zweit- oder Drittgrundstücks oder der Zweitwohnsitz nicht mehr zeitgemäß sein, da viele Menschen insbesondere Lübbener, Grundstücke suchen. Bei der Richtlinie soll es nicht um Vergünstigungen im Grundstückspreis gehen, sondern um eine zielgerichtete Veräußerung. Das Ergebnis könnte sein, dass bei gleichen Bewerbern Familien vor Ort favorisiert werden. Eine gemeinsame Richtung aller Fraktionen steht allerdings noch aus. Ein erster Entwurf einer Richtlinie von Seiten der Verwaltung lag vor, allerdings haben erste Recherchen ergeben, dass diese rechtlich bedenklich sein kann. Mit einem Arbeitskreis versuchen wir jetzt die Neuregelungen schneller und zielgerichteter zu bearbeiten, um endlich eine verlässliche Richtlinie zu haben.
Viele andere Kommunen haben längst umgesteuert, so dass genug Erfahrungen in Deutschland vorliegen. Die muss die Verwaltung jetzt endlich aufnehmen und sinnvoll nutzen, um zeitgemäße Verfahren einzuführen.
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