Lübben (Spreewald), 11.09.2024, 17:09 Uhr | Stadt Lübben (Spreewald) Bettina Möbes

KULTURFÖRDERUNG 2025
Bis 15. Oktober 2024 beantragen

Für Kulturprojekte im Jahr 2025 können Bürger*innen, Initiativen und Vereine der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) einen Antrag auf Förderung stellen. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober. Das Antragsformular ist im Download unter luebben.de verfügbar.

Die Kultur in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ist ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und hat sich zu einem wichtigen Standortfaktor für die Innenstadt und in den Ortsteilen entwickelt. Um das kulturelle Leben in der Stadt Lübben zu fördern, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) im 2023 die Einrichtung eines Kulturfonds sowie die Richtlinie zur Förderung von Projekten für das kulturelle Leben in der Stadt Lübben (Spreewald) einstimmig beschlossen.

Mit dem Kulturfonds sollen Projekte aus der Bürgerschaft sowie von Lübbener Kulturschaffenden mit finanziellen Zuschüssen unterstützt werden. Die Projekte sollen das Miteinander in der Stadt Lübben und den Ortsteilen stärken und thematisch mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen zuzuordnen sein:

a) Förderung der Belebung der Innenstadt
b) Stärkung des Tourismus
c) Entwicklung von Veranstaltungen in den Ortsteilen

Anträge für Projekte 2025 können noch bis zum 15. Oktober 2024 gestellt werden. Die Umsetzung muss bis 31.12.2025 erfolgen. Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Institutionen, Gruppen und Initiativen, die eigene Veranstaltungen planen und durchführen. Der Fonds umfasst insgesamt 15.000 Euro pro Jahr. Die Fördersumme pro Projekt ist auf 1.500 € (brutto) begrenzt. Der Projektträger hat eine

angemessene Eigenleistung, in der Regel 10 %, zu erbringen.

Der Antrag für 2025 ist auf luebben.de im Download verfügbar. Kontaktstelle ist die Stadt Lübben (Spreewald), SG Kulturförderung/Ehrenamt, Poststraße 5, 15905 Lübben (Spreewald).