Lübben (Spreewald), 13.03.2025, 12:55 Uhr | Benjamin Kaiser

CDU Fraktion für Beibehaltung des aktuellen Grundsteuerhebesatzes
Grundsteuer B soll bei 395 % bleiben – CDU-Fraktion setzt sich erfolgreich ein

Der Finanzausschuss hat die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beraten – mit einem entscheidenden Punkt: Wir, Ihre CDU-Fraktion brachte erfolgreich den Antrag ein, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht auf 400 %, sondern bei 395 % zu belassen. Alle anderen Fraktionen stimmten diesem Vorschlag zu.

 

Hintergrund: Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen

Durch die bundesweite Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke neu bewertet, was zu geänderten Steuermessbeträgen führte. Um das Gesamtsteueraufkommen der Stadt auf dem bisherigen Niveau zu halten („Aufkommensneutralität“), mussten die Hebesätze angepasst werden. Dabei empfahl das Land Brandenburg für Lübben einen aufkommensneutralen Wert von 400 %.

CDU-Initiative sorgt für Entlastung der Bürger

Die CDU-Fraktion setzte sich jedoch dafür ein, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 395 % zu begrenzen, um den Bürgern eine Entlastung zu ermöglichen und deutlich zu zeigen, dass die Mehrbelastung ind er Grundsteuer nicht durch die Stadt Lübben entsteht. 

Geschlossenheit im Finanzausschuss

Im Finanzausschuss gab es eine breite Unterstützung für unseren Vorschlag. Alle Fraktionen schlossen sich dem CDU-Antrag an, wodurch die Stabilität der Grundsteuer B bei 395 % gesichert wurde. Die Stadtverwaltung hatte zunächst eine Anhebung auf 400 % vorgeschlagen, folgte dann jedoch dem politischen Beschluss des Ausschusses.

Fazit

Mit der Entscheidung, den Hebesatz der Grundsteuer B bei 395 % zu belassen, zeigt die CDU-Fraktion Verantwortung für eine faire Steuerpolitik und die finanzielle Entlastung der Bürger. Die Zustimmung aller Fraktionen unterstreicht, dass dies die richtige Entscheidung für Lübben war. Damit bleibt die Grundsteuer in der Stadt auf einem stabilen Niveau, ohne dass das Steueraufkommen für die Kommune zu stark beeinträchtigt wird.